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ACTA stoppen!
Informationen: e-Petition unterzeichnen: ACTA auf der EU-Website: Die Behauptung der ACTA-Befürworter, dass bestehendes Recht nicht angetastet würde, stimmt für Deutschland leider in den meisten Fällen. Genau das ist das Problem. Ein völlig unzeitgemäßes Urheber/Verwerterrecht soll mit ACTA einseitig zu Gunsten von Konzernen zementiert werden. Kein Urheber und kein Konsument wurde bei den Verhandlungen einbezogen. Der Gestaltungsspielraum für dringend notwendige Reformen, die für alle Beteiligten eine neue, akzeptable Basis schaffen würden, wird durch ACTA stark eingegrenzt. Statt dessen wird die Kriminalisierung von Nutzern weiter vorangetrieben. Das Rechtsprinzip audiatur et altera pars wird zugunsten von inaudita altera parte aufgegeben. Ist es heute noch allgemeine Rechtspraxis, die jeweils andere Seite anzuhören, soll künftig bei einstweiligen Maßnahmen zu Urheberrechtsverletzungen die Vorgabe ohne Anhörung der anderen Partei durchgängig möglich sein. Überhaupt wird der Rechtschutz der Angeklagten weitgehend ignoriert. So heißt es z. B. in Artikel 6: Diese Verfahren dürfen nicht unnötig kompliziert oder kostspielig sein und dürfen keine unangemessenen Fristen oder ungerechtfertigten Verzögerungen mit sich bringen. Das bedeutet nichts anderes als Wir machen kurzen Prozess. Das nebenstehende Plakat soll verdeutlichen, welche Auswirkungen ACTA auf populäre Internetplattformen haben wird. Alle Anbieter haben eines gemeinsam: Sie sind verwundbar wegen möglicher Rechteverletzungen durch die Autoren/Nutzer. Zur Aufdeckung müsste das Instrument der Überwachung eingesetzt werden. Datenschutz und der Freiheit adieu. Da die Formulierungen in ACTA sehr vage sind und kreative Interpretationsmöglichkeiten eröffnen, die Ehrenhaftigkeit eines Rechte-verwerters unbekannt ist und zudem der ACTA-Ausschuss (die Zusammensetzung ist unbekannt) Verschärfungen der Bestimmungen verfügen kann, ist das Vertragswerk in dieser Form eindeutig abzulehnen. Die EU unterstützt die Initiatoren des Vertragswerks mit IPRED. Die Lobbyisten wollen wohl sicher gehen, dass die Macht der Konzerne mit allen Mitteln durchgesetzt wird. Partikularinteressen werden höher eingestuft als Gemeinwohl und Bürgerrechte. Da die Versuche, Überwachung und Netzsperren über Argumente wie Kampf gegen den Terrorismus und Kinderpornografie nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht haben, kommt jetzt ein Anti-Piraterie-Abkommen zum Schutz von Geistigem Eigentum gerade recht, denn damit können die staatlichen Institutionen fehlende Handlungsbefugnisse doch noch erhalten. Dabei werden bereits in der ACTA-Einleitung Tatsachen vorgetäuscht, die allenfalls Behauptungen sind: Der Gedanke, dass möglicherweise nicht belegte Behauptungen, als Tatsachen verpackt, nach Inkrafttreten von ACTA zum gefährlichen Handwerkszeug einer gängigen Praxis gehören werden, lässt nicht auf eine positive Zukunft hoffen. Noch ist es nicht zu spät, Politiker von diesem falschen Weg abzubringen. Polen, die Slowakei, Tschechien und Lettland haben gezeigt, wie es geht. |